Deutschland: Von der VerpackDG genehmigt – Was Unternehmen vor August 2026 über die PPWR wissen müssen

Deutschland hat mit der Verabschiedung des Verpackungsgesetz-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) offiziell einen weiteren Schritt zur Umsetzung der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) getan. Das Gesetz schafft den nationalen Rechtsrahmen, der für die Anwendung der PPWR erforderlich ist, und passt das deutsche Verpackungsrecht an die sich weiterentwickelnden Verpackungsvorschriften der Europäischen Union an.

Der Bundesrat hat das Gesetz am 11. Juli 2026 gebilligt und damit den Weg dafür geebnet, dass das VerpackDG das derzeitige Verpackungsgesetz (VerpackG) ablöst. Zwar gilt die PPWR ab dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar, doch sind die Länder verpflichtet, ihre nationalen Rechtsvorschriften anzupassen, um eine wirksame Durchsetzung, Marktüberwachung und Verwaltungsabläufe zu gewährleisten.

What Is VerpackDG?

Das VerpackDG dient als deutsches Umsetzungsgesetz für die PPWR. Anstatt ein völlig neues Verpackungsrecht einzuführen, passt es die bestehenden nationalen Rechtsvorschriften an die Anforderungen der Europäischen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung an.

Das Gesetz legt fest, wie die deutschen Behörden die Einhaltung der Verpackungsvorschriften, die Herstellerpflichten, die Marktüberwachung und die Durchsetzung überwachen und dabei die Übereinstimmung mit den im Rahmen der PPWR eingeführten harmonisierten Vorschriften gewährleisten.

Was ändert sich durch das neue Gesetz?

Eines der Hauptziele der VerpackDG ist es, den Übergang zu einer stärker kreislauforientierten Verpackungswirtschaft in Deutschland zu unterstützen. Die Gesetzgebung stärkt den bestehenden Rechtsrahmen für die Einhaltung der Verpackungsvorschriften und führt gleichzeitig Bestimmungen ein, die mit der PPWR im Einklang stehen.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählen aktualisierte Anforderungen an die Herstellerverantwortung, überarbeitete Verwaltungsverfahren sowie Maßnahmen zur Förderung einer höheren Recyclingquote. Das Gesetz bildet zudem die Rechtsgrundlage für die Umsetzung künftiger Anforderungen im Rahmen der PPWR, die sich auf Verpackungsdesign, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und weitere Verpflichtungen beziehen, sobald diese in der gesamten Europäischen Union gelten.

Deutschland hat zudem ehrgeizigere Recyclingziele für Kunststoffverpackungen bestätigt und damit seinen langjährigen Fokus auf die Verbesserung der Ressourceneffizienz und die Reduzierung von Verpackungsabfällen bekräftigt.

Welche Auswirkungen hat dies auf Unternehmen?

Für Unternehmen, die Verpackungen auf dem deutschen Markt in Verkehr bringen, stellt die VerpackDG einen weiteren wichtigen Meilenstein beim Übergang zur PPWR dar.

Auch wenn viele bestehende Compliance-Strukturen weiterhin vertraut bleiben werden, sollten sich Unternehmen bewusst sein, dass das deutsche Verpackungsrecht nun parallel zur unmittelbar geltenden PPWR gilt. Unternehmen, die in der Herstellung, dem Import, dem Vertrieb oder der Lieferung von verpackten Produkten tätig sind, sollten die regulatorischen Entwicklungen weiterhin verfolgen, da weitere Durchführungsrechtsakte und technische Anforderungen eingeführt werden.

Im Zuge des Fortschritts des Zeitplans für die Umsetzung der PPWR schafft die VerpackDG mehr Klarheit darüber, wie Deutschland das neue europäische Verpackungsrecht anwenden und durchsetzen will.

Abschließende Gedanken

Die Verabschiedung der VerpackDG stellt eine weitere bedeutende Entwicklung in der europäischen Verpackungsgesetzgebung dar. Durch die Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften an die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung schafft Deutschland die Voraussetzungen für die nächste Phase der Einhaltung der Verpackungsvorschriften in der gesamten Europäischen Union.

Da ab August 2026 weitere Anforderungen der PPWR in Kraft treten, sollten sich Unternehmen sowohl über die EU-weiten Vorschriften als auch über die länderspezifischen Umsetzungsmaßnahmen auf dem Laufenden halten, um die fortlaufende Einhaltung der Verpackungsvorschriften sicherzustellen.

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