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Neues Verpackungsgesetz passiert den Bundestag – Deutschland plant ab 2027 umweltabhängige Gebühren

Deutschland hat einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) der Europäischen Union getan. Am 11. Juni 2026 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Verpackungsgesetz-Durchführungsgesetz (VerpackDG) und führte damit Änderungen ein, die die Art und Weise, wie Verpackungen in einem der größten Verpackungsmärkte Europas gestaltet, gemeldet und bewertet werden, grundlegend verändern werden.

Das Gesetz dient zwar in erster Linie dazu, das deutsche Recht im Vorfeld des Inkrafttretens der Verordnung im August 2026 an die Anforderungen der PPWR anzupassen, führt jedoch auch Maßnahmen ein, die darauf abzielen, die Verwendung von Recyclingmaterialien zu fördern und die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es wird erwartet, dass ökologisch differenzierte Gebühren, die sich nach der Recyclingfähigkeit und dem Recyclinganteil richten, zu einem wichtigen Instrument zur Einhaltung der Vorschriften werden.
  • Die Gesetzgebung stärkt die Rolle von Recyclingmaterialien bei der Gestaltung und Herstellung von Verpackungen.
  • Unternehmen sollten diese Neuregelung als Teil des allgemeinen Übergangs Europas zu Kreislaufverpackungssystemen betrachten.

Ein wichtiger Schritt in Richtung der Umsetzung des PPWR

Das deutsche Verpackungsgesetz mag zwar eine nationale Gesetzesänderung sein, doch seine Auswirkungen reichen weit über einen einzelnen Markt hinaus. Für europaweit tätige Unternehmen bietet es einen ersten Hinweis darauf, wie sich die Anforderungen der Verpackungsverordnung allmählich in konkrete Compliance-Verpflichtungen und wirtschaftliche Überlegungen umsetzen.

Die Öko-Modulation rückt näher an die Realität

Einer der am meisten beachteten Aspekte des Gesetzesentwurfs ist die Einführung von Bestimmungen zur Förderung öko-modulierter Teilnahmegebühren.

Nach diesem Ansatz können Verpackungsgebühren auf der Grundlage von Umweltkriterien wie der Recyclingfähigkeit – wie in Absatz 26a beschrieben – und der Verwendung von Recyclingmaterialien angepasst werden. Verpackungsformate, die sich in den Recyclingsystemen besser bewähren, könnten von günstigeren Gebührenstrukturen profitieren, während für weniger nachhaltige Formate höhere Kosten anfallen könnten.

Auch wenn weitere Einzelheiten der Vorschriften noch ausstehen, zeichnet sich die Richtung immer deutlicher ab. Entscheidungen zum Verpackungsdesign werden nicht mehr ausschließlich von Funktionalität, Kosten und Markenimage bestimmt. Auch die Einhaltung der Vorschriften wird zunehmend zu einem finanziellen Faktor.

Für Unternehmen entsteht dadurch ein stärkerer Anreiz, ihr Verpackungsportfolio sowohl unter Nachhaltigkeits- als auch unter regulatorischen Gesichtspunkten zu bewerten.

Zunehmende Fokussierung auf recycelte Inhaltsstoffe

Vertreter der Branche haben den Beschluss des Bundestages begrüßt, die Förderung von Recyclingmaterialien zu verstärken.

Mehrere Organisationen, darunter der bvse – Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., haben betont, dass eine stabile Nachfrage nach Rezyklaten unerlässlich ist, um die Recyclingkapazitäten auszubauen und Investitionen in die Infrastruktur der Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die Gesetzgebung wird daher nicht nur als Maßnahme zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften angesehen, sondern auch als Instrument zur Belebung der Märkte für Sekundärrohstoffe.

Da die Vorgaben für den Recyclinganteil im Rahmen des PPWR zunehmend an Bedeutung gewinnen, könnten Unternehmen unter wachsendem Druck stehen, sich zuverlässige Bezugsquellen für hochwertige Recyclate zu sichern und die Transparenz bei der Materialbeschaffung zu verbessern.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die jüngste deutsche Verpackungsverordnung sieht vor, dass die Umsetzung der PPWR in nationales Recht bis zum 12. August 2026 erfolgt. 

Unternehmen sollten zunächst sicherstellen, dass sie über die erforderliche EU-Konformitätserklärung und die technische Dokumentation verfügen, die Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung erfüllen und sowohl die Recyclingfähigkeit als auch den Anteil an Recyclingmaterial in ihrem Verpackungssortiment prüfen.

Empfohlene nächste Schritte

✓ Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen von Artikel 5 und Artikel 11 durch PPWR bis zum 12. August 2026

✓ Erstellung und Pflege der EU-Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen zur Gewährleistung der Audit-Konformität

✓ Stellen Sie sicher, dass die Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung erfüllt werden, um hohe Strafen zu vermeiden

✓ Beobachtung der Entwicklungen im Zusammenhang mit ökologisch angepassten Gebührenstrukturen.

✓ Beziehen Sie die Beschaffungs- und Verpackungsteams in die Strategien zur Materialbeschaffung ein.

Vor kurzem veranstaltete PackIntelX ein Webinar zum Thema „Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackDG) und die PPWR“, in dem die wichtigsten Punkte des VerpackDG erläutert wurden und erklärt wurde, wie sich Unternehmen auf die nächsten Schritte vorbereiten sollten. Das vollständige Webinar finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=eFZIah0v3PU

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