PPWR deadline 2026 compliance checklist showing packaging documentation, recyclability assessment and EU packaging regulation requirements before 12 August 2026

PPWR-Frist 2026: Checkliste bis zum 12. August abarbeiten und Vorbereitungen vor Ablauf der PPWR-Frist

Die Frist der PPWR für 2026 rückt schnell näher, und Unternehmen, die Verpackungen auf den EU-Markt bringen, haben nur noch wenig Zeit, sich auf eine der bedeutendsten Änderungen der europäischen Verpackungsgesetzgebung seit Jahrzehnten vorzubereiten. Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) führt neue Verpflichtungen ein, die bedenkliche Stoffe, Recyclingfähigkeit, Recyclinganteil, Kompostierbarkeit, Verpackungsminimierung, Wiederverwendbarkeit, Kennzeichnung, technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung betreffen.

Für viele Unternehmen besteht die Herausforderung nicht darin, zu erkennen, dass die Verordnung in Kraft treten wird, sondern darin, zu ermitteln, was bis zum 12. August 2026 erledigt werden muss. Hersteller, Importeure, Markeninhaber, Händler und Verpackungslieferanten müssen alle ihre Verpackungsportfolios überprüfen, Lieferantendaten erfassen, technische Unterlagen zusammenstellen und Prozesse zur Einhaltung der Vorschriften einrichten.

Dieser Leitfaden enthält eine praktische PPWR-Checkliste mit den wichtigsten Maßnahmen, die Unternehmen vor Ablauf der Frist ergreifen sollten, um Compliance-Risiken zu minimieren und den Zugang zum EU-Markt zu sichern.

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Warum ist die PPWR-Frist 2026 so wichtig?

Im Gegensatz zu einer Richtlinie handelt es sich bei der PPWR um eine EU-Verpackungsverordnung, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Unternehmen können nicht darauf warten, dass die Verordnung in nationales Recht umgesetzt wird, bevor sie Maßnahmen ergreifen. Die Verordnung führt verbindliche Anforderungen ein, die durch technische Unterlagen belegt und den Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die erste Phase der Verpflichtungen beginnt am 12. August 2026, weshalb eine frühzeitige Vorbereitung unerlässlich ist. Unternehmen, die die Umsetzung hinauszögern, müssen möglicherweise mit Lücken in der Dokumentation, einem Mangel an Lieferanteninformationen, dem Druck zur Neugestaltung von Verpackungen und einem erhöhten Verwaltungsaufwand rechnen.

Eine frühzeitige Vorbereitung trägt zudem dazu bei, die übergeordneten Ziele im Bereich der nachhaltigen Verpackungen zu erreichen, indem die Transparenz, die Recyclingfähigkeit und die Kreislaufwirtschaftsleistung von Verpackungen verbessert werden.

Verstehen Sie Ihre Rolle im Rahmen des PPWR

Der erste Schritt bei jedem PPWR-Compliance-Projekt besteht darin, Ihre Rolle in der Verpackungswertschöpfungskette zu ermitteln.

Für folgende Fälle gelten unterschiedliche Verpflichtungen:

  • Hersteller
  • Importeure
  • Vertriebspartner
  • Lieferanten von Verpackungen oder Verpackungsmaterialien
  • Fulfillment-Dienstleister

So sind beispielsweise die Hersteller in erster Linie für die Konformitätsbewertung, die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung verantwortlich, während Importeure vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen auf dem EU-Markt überprüfen müssen, ob diese Dokumente vorliegen.

Ohne eine korrekte Einordnung Ihrer Rolle lässt sich nicht feststellen, welche PPWR-Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten.

Überprüfen Sie Ihr gesamtes Verpackungsportfolio

Eine umfassende Überprüfung des Verpackungsportfolios ist eine der wichtigsten Maßnahmen im Vorfeld der PPWR-Frist im Jahr 2026.

Sie sollten Folgendes ermitteln:

  • Alle Verpackungsformate
  • Verpackungsmaterialien
  • Komponenten wie Etiketten, Klebstoffe, Verschlüsse und Beilagen
  • Einweg- und Mehrwegverpackungen
  • Verpackungen für den Kontakt mit Lebensmitteln
  • Von Dritten bereitgestellte Verpackungen

Anhand dieser Überprüfung lässt sich feststellen, bei welchen Verpackungsarten möglicherweise zusätzliche Prüfungen, eine Neugestaltung, Lieferanteninformationen oder technische Unterlagen erforderlich sind.

Viele Unternehmen stellen in diesem Schritt fest, dass sie nur begrenzte Einblicke in bestimmte Verpackungskomponenten haben, insbesondere in solche, die von mehreren Lieferanten bezogen werden.

Bedenkenswerte Stoffe prüfen (Artikel 5)

Artikel 5 befasst sich mit bedenklichen Stoffen in Verpackungen, darunter Schwermetalle und PFAS.

Bis August 2026 sollten Unternehmen:

  • Überprüfung der Verpackungsmaterialien hinsichtlich der Verwendung von PFAS
  • Schwermetallkonzentrationen überprüfen
  • Lieferantenerklärungen einholen
  • Gegebenenfalls labortechnische Nachweise einholen
  • Angaben zu den Inhaltsstoffen in die technische Dokumentation aufnehmen

Für Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, gewinnen die PFAS-Grenzwerte ab dem 12. August 2026 besondere Bedeutung.

Die Einhaltung der Stoffvorschriften ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil der Einhaltung nachhaltiger Verpackungsvorschriften und der zukünftigen Markterwartungen.

Beurteilung der Recyclingfähigkeit (Artikel 6)

Auch wenn die wesentlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Recyclingfähigkeit erst gegen 2030 zunehmend an Bedeutung gewinnen werden, sollten Unternehmen bereits jetzt mit den Vorbereitungen beginnen.

Prüfen Sie, ob die Verpackung:

  • Für das Recycling konzipiert
  • Kompatibel mit bestehenden Recyclingsystemen
  • Frei von unnötigen, problematischen Bestandteilen
  • Gestützt durch Nachweise zur Recyclingfähigkeit

Gestaltungsentscheidungen wie Materialmischungen, schwer zu entfernende Etiketten, ungeeignete Klebstoffe und bestimmte Barrierestrukturen können die künftige Konformität beeinträchtigen.

Frühzeitige Bewertungen der Recyclingfähigkeit verringern das Risiko späterer kostspieliger Neukonstruktionen.

Daten zum Recyclinganteil überprüfen (Artikel 7)

Falls Ihre Verpackungen Kunststoffkomponenten enthalten, sollten Sie damit beginnen, Informationen zum Recyclinganteil von Ihren Lieferanten einzuholen.

Sie sollten Folgendes überprüfen:

  • Anteil an recyceltem Material
  • Herkunft des Recyclingmaterials
  • Zertifizierungen von Lieferanten
  • Rückverfolgbarkeit von recycelten Rohstoffen
  • Begleitunterlagen zu technischen Unterlagen

Selbst wenn die künftigen Ziele ab 2030 gelten, benötigen Unternehmen Zeit, um zuverlässige Verfahren zur Datenerfassung entlang der gesamten Lieferkette aufzubauen.

Überprüfung kompostierbarer Verpackungen (Artikel 9)

Unternehmen, die kompostierbare Verpackungen verwenden, sollten prüfen, ob die Verpackungen unter die Kategorien mit Kompostierbarkeitspflicht fallen oder in bestimmten Mitgliedstaaten als kompostierbar vermarktet werden.

Bitte überprüfen Sie, ob:

  • Die entsprechenden Standards werden erfüllt
  • Entsprechende Nachweise liegen vor
  • Die Angaben sind korrekt
  • Die technische Dokumentation enthält die entsprechenden Nachweise

Die Anforderungen an die Kompostierbarkeit und die Recyclingfähigkeit stehen im Rahmen der PPWR in engem Zusammenhang, weshalb Verpackungen sorgfältig anhand beider Verpflichtungen geprüft werden sollten.

Überprüfung der Verpackungsminimierung (Artikel 10)

Artikel 10 schreibt vor, dass das Volumen und das Gewicht der Verpackung auf das für die Funktionalität erforderliche Minimum reduziert werden müssen.

Überprüfen Sie vor Ablauf der Frist Folgendes:

  • Leerräume in der Verpackung
  • Zierelemente oder überflüssige Bauteile
  • Überdimensionierte Sekundärverpackung
  • Verpackungsschichten, die weder zum Schutz noch zum Transport beitragen

Verpackungen, die ausschließlich darauf ausgelegt sind, das wahrgenommene Produktvolumen zu erhöhen, können künftig Compliance-Risiken mit sich bringen.

Erstellung der Dokumentation zu Mehrwegverpackungen (Artikel 11)

Wenn Sie Mehrwegverpackungen in Verkehr bringen, stellen Sie sicher, dass diese für mehrere Umläufe ausgelegt sind und dass die Konformität anhand technischer Informationen nachgewiesen werden kann.

Rezension:

  • Haltbarkeit
  • Hygieneleistung
  • Ziel der Wiederverwendung
  • Anzahl der erwarteten Rotationen
  • Technische Belege

Wiederverwendbare Verpackungen erfordern einen anderen Dokumentationsansatz als Einwegverpackungen.

Vorbereitung auf die harmonisierte Kennzeichnung (Artikel 12)

Die Kennzeichnungsvorschriften werden mit der Verabschiedung der Durchführungsrechtsakte zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Mit der Überprüfung beginnen:

  • Werkstoffidentifizierung
  • Angaben zur Kompostierbarkeit
  • Informationen zu wiederverwendbaren Verpackungen
  • Verfügbarkeit digitaler Datenträger
  • Sichtbarkeit und Haltbarkeit von Etiketten

Vermeiden Sie die Einführung eigener Nachhaltigkeitssiegel, die möglicherweise im Widerspruch zum künftigen harmonisierten System stehen könnten.

Erstellen Sie Ihre technische Dokumentation

Die technische Dokumentation bildet das Rückgrat der PPWR-Konformität.

Ordnen Sie für jede Verpackungsart Folgendes:

  • Verpackungsspezifikationen
  • Materialzusammensetzung
  • Lieferantenerklärungen
  • Prüfberichte
  • Nachweis der Recyclingfähigkeit
  • Angaben zum Recyclinganteil
  • Nachweis der Einhaltung der Vorschriften bezüglich der Inhaltsstoffe
  • Angaben zur Kennzeichnung

Die Dokumentation sollte strukturiert, versionsverwaltet und für Inspektionen leicht zugänglich sein.

Erstellen Sie die EU-Konformitätserklärung

Die EU-Konformitätserklärung (DoC) wird im Rahmen der PPWR zu einem entscheidenden Rechtsdokument.

Stellen Sie sicher, dass:

  • Für jede Verpackungsart gibt es ein DoC
  • Es verweist auf die entsprechenden PPWR-Artikel
  • Es wird durch technische Unterlagen untermauert.
  • Es wird auf dem neuesten Stand gehalten
  • Es steht den Behörden auf Anfrage zur Verfügung

Ohne eine gültige Konformitätserklärung dürfen Verpackungen nicht rechtmäßig in der EU in Verkehr gebracht werden.

Die Zusammenarbeit mit Lieferanten stärken

Lieferantendaten stellen eine der größten Herausforderungen bei der Implementierung dar.

Richten Sie einen strukturierten Prozess zur Erfassung folgender Daten ein:

  • Materialdeklarationen
  • Informationen zu PFAS
  • Daten zu Schwermetallen
  • Angaben zum Recyclinganteil
  • Informationen zur Recyclingfähigkeit
  • Zertifizierungen
  • Technische Daten

Möglicherweise sind Schulungen für Lieferanten erforderlich, um eine einheitliche und lückenlose Dokumentation zu gewährleisten.

Wechsel von Tabellenkalkulationen zu digitaler Compliance

Die Verwaltung von Verpackungsvorschriften mithilfe isolierter Tabellenkalkulationen und E-Mail-Ordner wird mit zunehmenden Anforderungen immer schwieriger.

Erwägen Sie eine Zentralisierung:

  • Verpackungsdaten
  • Lieferantendokumente
  • Technische Unterlagen
  • EU-Dokumente
  • Einhaltungsstatus
  • Prüfungsunterlagen

Digitale Arbeitsabläufe verbessern die Rückverfolgbarkeit, reduzieren den manuellen Aufwand und unterstützen die langfristige Einhaltung der PPWR-Vorschriften.

PPWR-Checkliste vor dem 12. August 2026

PPWR-Checkliste

Nachfolgend sind die vorrangigen Maßnahmen aufgeführt, die vor Ablauf der Frist zu erledigen sind: 

  • Bestimmen Sie Ihre PPWR-Rolle
  • Alle Verpackungsformate anzeigen
  • Lieferantenerklärungen einholen
  • Auf PFAS und Schwermetalle prüfen
  • Recycelbarkeit prüfen
  • Angaben zum Recyclinganteil überprüfen
  • Überprüfung kompostierbarer Verpackungen
  • Verpackungsminimierung prüfen
  • Aufzeichnungen über wiederverwendbare Verpackungen erstellen
  • Prüfung der Kennzeichnungsbereitschaft
  • Technische Dokumentation organisieren
  • EU-Konformitätserklärungen erstellen
  • Einführung eines digitalen Compliance-Managements

Vorrangige Maßnahmen bis zum 12. August 2026

Bevor der Termin für die Umsetzung des PPWR näher rückt, sollten sich Unternehmen auf die wichtigsten Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften konzentrieren. Die folgende Checkliste enthält die vorrangigen Maßnahmen, die bis zum 12. August 2026 abgeschlossen sein sollten.

Bereich ComplianceWas Sie vor dem 12. August 2026 vorbereiten sollten
Rolle des WirtschaftsakteursStellen Sie fest, ob Ihr Unternehmen im Sinne des PPWR als Hersteller, Importeur, Vertreiber, Lieferant oder Fulfillment-Dienstleister auftritt.
VerpackungssortimentErfassen Sie alle Verpackungsformate, Materialien, Komponenten, Verpackungen mit Lebensmittelkontakt sowie Mehrwegverpackungen.
Artikel 5 – BedenkstoffeSammeln Sie Informationen zu PFAS und Schwermetallen, Lieferantenerklärungen sowie gegebenenfalls entsprechende Labornachweise.
Artikel 6 – RecyclingfähigkeitPrüfen Sie, ob die Verpackung für das Recycling ausgelegt und mit den bestehenden Sammel- und Recyclingsystemen kompatibel ist.
Artikel 7 – RecyclinganteilÜberprüfen Sie den Anteil an Recyclingmaterial, die Rückverfolgbarkeit, die Zertifizierungen der Lieferanten sowie die entsprechenden technischen Unterlagen.
Artikel 9 – KompostierbarkeitÜberprüfen Sie die geltenden Normen zur Kompostierbarkeit, die Zertifikate und die dazugehörigen technischen Unterlagen.
Artikel 10 – Reduzierung von VerpackungsmaterialÜberprüfen Sie Leerräume, dekorative Elemente, überdimensionierte Verpackungen und unnötige Verpackungsschichten.
Artikel 11 – MehrwegverpackungenStellen Sie Nachweise zur Haltbarkeit, Hygiene, Wiederverwendbarkeit und Rotation für wiederverwendbare Verpackungsformate bereit.
Artikel 12 – KennzeichnungÜberprüfen Sie die Materialkennzeichnung, Angaben zur Kompostierbarkeit, Informationen zur Wiederverwendbarkeit und die Bereitschaft zur digitalen Kennzeichnung.
Technische DokumentationStellen Sie Verpackungsspezifikationen, Lieferantendaten, Prüfberichte, Nachweise zur Recyclingfähigkeit und Angaben zur Kennzeichnung zusammen.
EU-KonformitätserklärungErstellen Sie für jede Verpackungsart eine Konformitätserklärung und stellen Sie sicher, dass diese durch eine vollständige technische Dokumentation untermauert ist.
Zusammenarbeit mit LieferantenRichten Sie einen strukturierten Prozess zur Erfassung von Erklärungen, Bescheinigungen, Materialdaten und Nachweisen zur Einhaltung der Vorschriften ein.
Digitales Compliance-ManagementZentralisieren Sie Verpackungsdaten, Lieferantendokumente, technische Unterlagen, EU-Konformitätserklärungen und Audit-Protokolle in einem digitalen System.

Häufige Fehler vor Ablauf der Frist

Unternehmen unterschätzen häufig den Zeitaufwand für die Dokumentation und die Koordination mit Lieferanten.

Zu den häufigsten Fehlern gehören:

  • PPWR lediglich als Nachhaltigkeitsprojekt zu betrachten
  • Abwarten, bis landesweite Vorgaben vorliegen, bevor Maßnahmen ergriffen werden
  • Verpackungskomponenten ignorieren
  • Sich auf veraltete Lieferantenerklärungen verlassen
  • Fehlende technische Beweise
  • Erstellung einer allgemeinen EU-Konformitätserklärung
  • Manuelle Verwaltung der Compliance über mehrere Teams hinweg

Durch die Vermeidung dieser Probleme lassen sich Verzögerungen bei der Umsetzung erheblich reduzieren.

Die PPWR-Frist 2026 rückt rasch näher, und Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um eine strukturierte Grundlage für die Einhaltung der Vorschriften zu schaffen. Die Überprüfung des Verpackungsportfolios, das Sammeln von Nachweisen der Lieferanten, die Organisation der technischen Dokumentation, die Erstellung von EU-Konformitätserklärungen und die Einführung digitaler Compliance-Prozesse sind die wichtigsten Maßnahmen, die bis zum 12. August 2026 zu ergreifen sind.

Bei der frühzeitigen Vorbereitung geht es nicht nur darum, regulatorische Risiken zu vermeiden. Sie hilft Unternehmen auch dabei, die Transparenz bei Verpackungen zu verbessern, die Zusammenarbeit mit Lieferanten zu stärken und ihre übergeordneten Ziele im Bereich der nachhaltigen Verpackungsvorschriften voranzutreiben.

Da der August 2026 bereits begonnen hat, sollten Unternehmen ihre Vorbereitungen auf die PPWR beschleunigen. PackIntelX unterstützt sie dabei mit PPWR-Workshops, dem PPWR-Check, Unterstützung bei der technischen Dokumentation, der Einbindung von Lieferanten, Analysen zur Recyclingfähigkeit sowie digitalen Compliance-Lösungen, die Unternehmen dabei helfen sollen, sich sicher auf die sich weiterentwickelnde EU-Verpackungsverordnung vorzubereiten.

Wenden Sie sich noch heute an PackIntelX, um Lücken bei der Einhaltung der PPWR-Vorschriften und Verzögerungen bei der Umsetzung in letzter Minute zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

1. Wann ist die PPWR-Frist 2026?

Der erste wichtige Stichtag für die Umsetzung der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung ist der 12. August 2026; ab diesem Zeitpunkt gelten die wichtigsten Verpflichtungen zur Einhaltung der Vorschriften in der gesamten Europäischen Union.

2. Was sollten Unternehmen vor Ablauf der PPWR-Frist vorbereiten?

Unternehmen sollten ihr Verpackungsportfolio überprüfen, Lieferantendaten erfassen, bedenkliche Stoffe bewerten, technische Unterlagen zusammenstellen, EU-Konformitätserklärungen erstellen und digitale Compliance-Prozesse einrichten.

3. Wer ist von PPWR betroffen?

Betroffen sind Hersteller, Importeure, Händler, Lieferanten, Fulfillment-Dienstleister und Markeninhaber, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.

4. Ist eine technische Dokumentation gemäß PPWR vorgeschrieben?

Ja. Technische Unterlagen, die die Einhaltung der geltenden PPWR-Anforderungen belegen, müssen aufbewahrt und den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

5. Wie können Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften für nachhaltige Verpackungen verbessern?

Unternehmen können die Einhaltung der Vorschriften für nachhaltige Verpackungen verbessern, indem sie bedenkliche Stoffe reduzieren, die Recyclingfähigkeit verbessern, den Recyclinganteil überprüfen, Verpackungsmaterial minimieren und eine genaue Dokumentation zur Einhaltung der Vorschriften führen.

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