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🇮🇪 Irland EPR

EPR-Registrierung bei der Behörde

In der Übergangsphase

Übergang zum nationalen Register gemäß Artikel 44 des PPWR. Große Hersteller müssen während der Aktualisierung des nationalen Rahmens Mitglied bei Repak sein.

EPR-System / PRO

Einzige PRO

Sind PROs gesetzlich verpflichtet, einen gemeinnützigen Zweck zu verfolgen?

Nein

Es gibt keine gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich der Rechtsform, obwohl die in Irland zugelassene PRO für Verpackungen auf gemeinnütziger Basis arbeitet.

Bevollmächtigter Vertreter

Erforderlich

Obligatorisch für grenzüberschreitend tätige Hersteller mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat.

Gültigkeitsdatum für den Bevollmächtigten

Gemäß Artikel 45 Absatz 3 der PPWR.

Abgedeckte Verpackungsbereiche

• Verpackungen für den Haushalt (B2C)
• Industrieverpackungen (B2B)

De-minimis-Schwellenwert

Doppelte Schwelle: 10.000 kg UND 1.000.000 € Umsatz für große Hersteller.

Regelungen für kleine Erzeuger / KMU

Unternehmen, die die Kriterien für Großerzeuger nicht erfüllen, sind nach den bisherigen Vorschriften nicht verpflichtet, sich einer PRO anzuschließen, unterliegen jedoch weiterhin den allgemeinen Abfallverpflichtungen.

Häufigkeit der Berichterstattung

Zweimal jährlich für reguläre PRO-Mitglieder.

Ist eine Öko-Modulation möglich?

Ja

Kriterien für die Öko-Modulation

Die Gebühren richten sich nach Material, Gewicht und Recyclingfähigkeit und spiegeln die tatsächlich anfallenden Verwertungskosten wider.

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