Frankreich wird sein Rahmenwerk zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ab dem 1. Juli 2026 auf gewerbliche Verpackungen ausweiten, was eine bedeutende regulatorische Entwicklung für Unternehmen darstellt, die entlang der gesamten Verpackungswertschöpfungskette tätig sind. Zwar ist die Herstellerverantwortung für mehrere Verpackungsströme bereits fest etabliert, doch die Ausweitung dieser Verpflichtungen auf gewerbliche Verpackungen bringt neue Anforderungen hinsichtlich Berichterstattung, Rückverfolgbarkeit und Compliance mit sich, auf die sich Unternehmen bereits jetzt vorbereiten müssen.
Im Gegensatz zu Verpackungen für den privaten Haushalt sind bei gewerblichen Verpackungen häufig mehrere Akteure beteiligt, darunter Verpackungshersteller, Vertreiber, Aufbereiter, Logistikdienstleister und Markeninhaber. Die Klärung der Frage, wer die Herstellerverantwortung trägt, wird für die betroffenen Unternehmen einer der ersten und wichtigsten Schritte zur Einhaltung der Vorschriften sein.
Die wichtigsten Erkenntnisse
- Frankreich wird ab dem 1. Juli 2026 gewerbliche Verpackungen in den Geltungsbereich der EPR-Verpflichtungen aufnehmen.
- Die Rückverfolgbarkeit entwickelt sich zu einer zentralen Anforderung für die Einhaltung der Verpackungsvorschriften.
- Genaue Verpackungsdaten sind für die Berichterstattung und die Angaben auf den Etiketten unerlässlich.
- Diese Änderung spiegelt die allgemein gestiegenen Erwartungen wider, die durch PPWR in Bezug auf Transparenz und die Rechenschaftspflicht der Hersteller geweckt wurden.
Rückverfolgbarkeit wird zur Grundlage der Compliance
Eine der wichtigsten Auswirkungen der neuen französischen EPR-Verpflichtungen für gewerbliche Verpackungen ist die verstärkte Fokussierung auf die Rückverfolgbarkeit.
Um die Compliance-Anforderungen zu erfüllen, müssen Unternehmen Verpackungsströme erfassen, Daten zum Verpackungsvolumen sammeln und Transparenz über Lieferanten, Werke, Logistikabläufe und Kunden hinweg schaffen. In vielen Unternehmen liegen diese Informationen derzeit in voneinander getrennten Systemen oder über verschiedene Geschäftsbereiche verteilt vor.
Ohne zuverlässige Verpackungsdaten könnten Unternehmen Schwierigkeiten haben, ihre Meldepflichten zu ermitteln, EPR-Beiträge zu berechnen oder die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen. Da Frankreich sich auf die Umsetzung dieser Anforderungen vorbereitet, werden Unternehmen dazu angehalten, mehr Verantwortung für die in Verkehr gebrachten Verpackungen und deren Entsorgung zu übernehmen.
Ein durch PPWR vorangetriebener Wandel bei der Einhaltung von Verpackungsvorschriften
Auch wenn es sich hierbei um eine Entwicklung im französischen Rechtsraum handelt, sollte sie nicht isoliert betrachtet werden.
Die Entscheidung Frankreichs, die EPR-Verpflichtungen auf gewerbliche Verpackungen auszuweiten, spiegelt die allgemeine Ausrichtung wider, die durch die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) vorgegeben wurde. Europaweit stellen die Regulierungsbehörden immer höhere Anforderungen an die Transparenz von Verpackungsdaten, die Rückverfolgbarkeit, die Recyclingfähigkeit sowie die Herstellerverantwortung.
Vor diesem Hintergrund lassen sich die neuen französischen EPR-Anforderungen für Verpackungen als Teil eines umfassenderen regulatorischen Wandels betrachten, der darauf abzielt, die Verantwortlichkeit im Verpackungsbereich zu stärken und die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Für Fachleute aus der Verpackungsbranche könnte diese Entwicklung zudem ein erster Hinweis darauf sein, wie die durch die PPWR geprägten Erwartungen die nationalen Rahmenbedingungen für die Einhaltung der Vorschriften in ganz Europa beeinflussen könnten.
Für Compliance-Verantwortliche ist die Botschaft klar: Verpackungsdaten entwickeln sich zu einem strategischen Compliance-Ressource.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Die neuen französischen EPR-Anforderungen für gewerbliche Verpackungen erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Beschaffung, Logistik, Nachhaltigkeit, Compliance, Finanzen und Verpackung.
Unternehmen sollten zunächst prüfen, ob sie nach den neuen Rahmenbedingungen als Hersteller oder Vertreiber gelten. Außerdem sollten sie die Verpackungsströme in ihrem Unternehmen erfassen, Verfahren zur Erhebung und Überprüfung von Verpackungsdaten einrichten, sich auf die Meldepflichten vorbereiten und die potenziellen finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit den EPR-Beiträgen bewerten.
Unternehmen, denen der Überblick über Verpackungsbewegungen und Datenquellen fehlt, könnten nach Inkrafttreten der Regelung mit erhöhten Compliance-Risiken und Herausforderungen bei der Berichterstattung konfrontiert sein.
Empfohlene nächste Schritte
✓ Ermitteln Sie den Status als Hersteller oder Vertreiber gemäß den neuen Anforderungen.
✓ Erfassen Sie professionelle Verpackungsabläufe über Lieferanten, Standorte und Kunden hinweg.
✓ Ermitteln Sie die verfügbaren Datenquellen für Verpackungsdaten und deren Eigentümer.
✓ Lücken bei der Rückverfolgbarkeit und Berichterstattung ermitteln.
✓ Prozesse für EPR-Meldungen und die Berichterstattung zur Einhaltung der Vorschriften vorbereiten.
✓ Die Teams aus den Bereichen Beschaffung, Logistik, Nachhaltigkeit, Finanzen und Compliance aufeinander abstimmen.
✓ Die laufenden Entwicklungen im Bereich PPWR sowie allgemeine Änderungen der europäischen Verpackungsvorschriften verfolgen.
Da Frankreich sich darauf vorbereitet, gewerbliche Verpackungen in sein EPR-Rahmenwerk aufzunehmen, werden Unternehmen, die bereits heute ihre Fähigkeiten im Bereich der Rückverfolgbarkeit und des Verpackungsdatenmanagements ausbauen, besser aufgestellt sein, um künftige Compliance-Anforderungen zu erfüllen und sich an die sich weiterentwickelnden, durch die PPWR geprägten Erwartungen in ganz Europa anzupassen.




