Die Umstellung auf die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle tritt nun in eine entscheidende Phase ein. Ab dem 12. August 2026 gilt die Verordnung direkt in allen EU-Mitgliedstaaten, unabhängig davon, ob die nationalen Verpackungsgesetze bereits vollständig aktualisiert oder angepasst wurden.
Deutschland entwickelt sich nun zu einem der ersten Beispiele dafür, wie komplex dieser Übergang werden kann. Die Europäische Kommission hat im Rahmen des EU-TRIS-Notifizierungsverfahrens offiziell Einwände gegen das geplante deutsche Verpackungsgesetz-Durchführungsgesetz (VerpackDG) erhoben. Infolgedessen wurde die Stillhaltefrist bis zum 17. August 2026 verlängert, was bedeutet, dass das Gesetz vor diesem Datum nicht in Kraft treten kann.
Für Unternehmen, die im Verpackungsbereich tätig sind, sendet diese Situation eine klare Botschaft. Die Einhaltung der PPWR-Vorschriften darf nicht warten, bis die nationalen Umsetzungsgesetze endgültig verabschiedet sind. Unternehmen müssen sich bereits jetzt auf ein regulatorisches Umfeld vorbereiten, das sich rasch weiterentwickelt und immer komplexer wird.
Was passiert gerade bei VerpackDG?
Deutschland hat das Verpackungsgesetz (VerpackDG) eingeführt, um seine nationalen Verpackungsvorschriften an die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle anzupassen. Das Gesetz soll die bestehenden nationalen Anforderungen an die neuen EU-weiten Verpackungsvorschriften angleichen, die ab August 2026 gelten.
Im Rahmen des TRIS-Notifizierungsverfahrens der EU prüft die Europäische Kommission jedoch die nationalen technischen Vorschriften, um deren Vereinbarkeit mit dem EU-Recht sicherzustellen und eine Zersplitterung des Binnenmarkts zu verhindern.
Die Kommission hat nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme zum deutschen VerpackDG-Entwurf abgegeben. Damit verlängert sich die Stillhaltefrist automatisch bis zum 17. August 2026.
Obwohl die genauen Bedenken noch nicht öffentlich bekannt gegeben wurden, deuten Berichte darauf hin, dass sich die Fragen möglicherweise auf Definitionen im Zusammenhang mit Kunststoffverpackungen, dem Recycling von Materialien und der Angleichung der Anforderungen auf nationaler und EU-Ebene beziehen könnten.
Diese Situation verdeutlicht eine wichtige Tatsache für Unternehmen in ganz Europa. Auch wenn die PPWR nun unmittelbar gilt, können einige nationale Rechtsrahmen weiterhin Vorschriften, Definitionen oder Verpflichtungen enthalten, die einer Anpassung bedürfen.
Warum ist das für Unternehmen wichtig?
Für Hersteller, Markeninhaber, Vertriebsunternehmen und Verpackungslieferanten führt die Unsicherheit hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften zu operativem Druck.
Viele Unternehmen versuchen bereits zu verstehen, wie sich die Einhaltung der PPWR-Vorschriften auf das Verpackungsdesign, die Recyclingziele, die Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung, die Berichtspflichten und die technische Dokumentation auswirken wird.
Gleichzeitig befinden sich nationale Umsetzungsgesetze wie das VerpackDG noch in der Entwicklung.
Die nachstehende Tabelle verdeutlicht die wichtigsten Herausforderungen in Bezug auf Compliance und den Geschäftsbetrieb, denen Unternehmen gegenüberstehen könnten, während sich die Umsetzung der PPWR in der gesamten EU weiterentwickelt.
| Herausforderungsbereich | Vor welchen Herausforderungen stehen Unternehmen? | Warum ist dies für die Einhaltung der PPWR-Vorschriften von Bedeutung? |
| Regulatorische Unsicherheit | Die nationalen Verpackungsgesetze stimmen möglicherweise noch nicht vollständig mit dem PPWR-Rahmenwerk überein | Unternehmen müssen sich weiterhin auf die direkte Einhaltung der PPWR-Vorschriften ab August 2026 vorbereiten |
| Änderung der Verpackungsdefinitionen | Die Definitionen im Zusammenhang mit der Recyclingfähigkeit und der Materialklassifizierung können sich weiterentwickeln. | Eine falsche Auslegung kann die Risiken hinsichtlich der Einhaltung der Verpackungsvorschriften erhöhen |
| EPR-Anleihen | Unterschiedliche Anforderungen an die Berichterstattung und Verwaltung in den einzelnen EU-Ländern | Unternehmen benötigen strukturierte Systeme, um die Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung zu erfüllen |
| Lieferantenkoordination | Verpackungsdaten stammen häufig von mehreren Lieferanten aus verschiedenen Regionen | Fehlende oder widersprüchliche Angaben können sich auf die Verfahren zur Ausstellung der EU-Konformitätserklärung auswirken |
| Technische Dokumentation | Unternehmen müssen genaue und aktuelle Compliance-Aufzeichnungen führen. | Eine lückenlose Dokumentation ist für die Prüfungsbereitschaft und behördliche Kontrollen unerlässlich |
| Compliance-Datenmanagement | Manuell erstellte Tabellenkalkulationen und nicht miteinander vernetzte Systeme führen zu betrieblichen Ineffizienzen | Die zentralisierte Digitalisierung der Compliance-Prozesse verbessert die Genauigkeit und Skalierbarkeit |
| Recyclingfähigkeit von Verpackungen | Unternehmen müssen ihre Verpackungen im Hinblick auf künftige PPWR-Recyclingstandards prüfen | Eine frühzeitige Vorbereitung senkt spätere Kosten für Neugestaltungen und mindert Compliance-Risiken. |
| Funktionsübergreifende Koordination | Die Teams für Nachhaltigkeit, Beschaffung, Rechtsangelegenheiten und Verpackung müssen zusammenarbeiten | Die Einhaltung der PPWR-Vorschriften ist nun eine unternehmensweite operative Verantwortung |
| Risiken im Zusammenhang mit dem Marktzugang | Eine verspätete Vorbereitung kann zu Schwierigkeiten bei der Einführung von Verpackungen auf den EU-Markt führen | Verpackungen, die den Vorschriften nicht entsprechen, können mit Einschränkungen oder einer verstärkten behördlichen Überprüfung rechnen. |
| Zukünftige Änderungen der Rechtsvorschriften | Weitere PPWR-Leitlinien und delegierte Rechtsakte werden weiterhin erwartet | Flexible digitale Compliance-Systeme helfen Unternehmen dabei, sich effizienter anzupassen |
Entscheidend ist, dass die PPWR selbst ab dem 12. August 2026 EU-weit weiterhin gilt, unabhängig von Verzögerungen bei der Umsetzung in nationales Recht.
Unternehmen, die mit den Vorbereitungen warten, bis alle nationalen Einzelheiten feststehen, könnten später mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Vorschriften konfrontiert sein.
PPWR gilt unmittelbar in der gesamten EU
Einer der wichtigsten Aspekte der PPWR ist, dass es sich um eine Verordnung und nicht um eine Richtlinie handelt.
Im Gegensatz zu früheren Verpackungsvorschriften gilt die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung in allen Mitgliedstaaten unmittelbar, ohne dass eine Umsetzung in nationales Recht erforderlich ist.
Das bedeutet, dass Unternehmen, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, sich auf direkte Verpflichtungen in folgenden Bereichen vorbereiten müssen:
- Recyclingfähigkeit von Verpackungen
- Materialzusammensetzung
- Reduzierung des Verpackungsaufwands
- Anteil an recycelten Materialien
- Kennzeichnungsvorschriften
- Verfahren zur Ausstellung von EU-Konformitätserklärungen
- Technische Dokumentation
- Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung
Nationale Gesetze wie das VerpackDG sollen die Umsetzung unterstützen und lokale Verwaltungsstrukturen festlegen. Sie verzögern jedoch nicht die unmittelbare Anwendbarkeit der PPWR selbst.
Für Unternehmen gewinnt eine strukturierte und proaktive Compliance-Strategie dadurch an Bedeutung.
Die zunehmende Herausforderung durch rechtliche und betriebliche Unsicherheiten
Die Verzögerung bei der VerpackDG zeigt, dass die Unternehmen in eine Übergangsphase eintreten, in der einige praktische Aspekte der Umsetzung noch für einige Zeit ungewiss bleiben könnten.
Dies betrifft mehrere operative Bereiche:
1. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Fragen zu Verpackungskategorien, Definitionen von recycelbaren Verpackungen und Materialklassifizierungen können sich im Zuge der Weiterentwicklung der Leitlinien weiterhin wandeln.
2. EPR-Verpflichtungen
Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung gehören nach wie vor zu den komplexesten Aspekten der Einhaltung von Verpackungsvorschriften. Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, sehen sich möglicherweise mit unterschiedlichen Verwaltungs- und Berichtspflichten konfrontiert.
3. Anforderungen an die Dokumentation
PPWR führt strengere Anforderungen an die Dokumentation ein, darunter technische Unterlagen und Verfahren zur EU-Konformitätserklärung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Verpackungsdaten vollständig, rückverfolgbar und stets auf dem neuesten Stand sind.
4. Lieferantenkoordination
Viele Compliance-Verpflichtungen hängen von den vom Lieferanten bereitgestellten Informationen ab. Dazu gehören die Materialzusammensetzung, die Recyclingfähigkeit und die technischen Spezifikationen.
5. Interne Koordination
Die Einhaltung der PPWR-Vorschriften ist nicht mehr allein Aufgabe der Teams für Regulierungsfragen. Die Teams aus den Bereichen Beschaffung, Verpackungsentwicklung, Nachhaltigkeit, Recht und Betrieb müssen enger zusammenarbeiten.
Ohne strukturierte Systeme können diese Herausforderungen schnell zu betrieblichen Engpässen führen.
Warum ist eine frühzeitige Vorbereitung so wichtig?
Die Situation bei der VerpackDG unterstreicht eine allgemeine Erkenntnis, die für die gesamte Verpackungsbranche gilt: Das Abwarten auf vollständige Rechtssicherheit ist keine praktikable Strategie mehr.
Unternehmen, die frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnen, sind besser in der Lage, künftige Veränderungen effizient zu bewältigen.
Durch frühzeitige Vorbereitung können Unternehmen:
- Lücken bei der Einhaltung der Verpackungsvorschriften ermitteln
- Überprüfen Sie die Recyclingfähigkeit
- Die Compliance-Dokumentation verbessern
- Die Koordination mit den Lieferanten verbessern
- Verpackungsdaten zentralisieren
- Zukünftige Betriebsstörungen reduzieren
- Skalierbare Compliance-Prozesse aufbauen
Vor allem aber hilft eine frühzeitige Vorbereitung Unternehmen dabei, von einem reaktiven Compliance-Management zu einer proaktiven Verpackungssteuerung überzugehen.
Die Rolle der Digitalisierung im Bereich Compliance
Da die Anforderungen an PPWR immer umfangreicher werden, lassen sich manuelle Prozesse immer schwerer bewältigen.
Viele Unternehmen stützen sich nach wie vor auf Tabellenkalkulationen, isolierte Lieferantendaten und fragmentierte Dokumentationssysteme. Dies birgt Risiken hinsichtlich der Datenkonsistenz, der Genauigkeit der Berichterstattung und der Prüfungsbereitschaft.
Die Digitalisierung im Bereich Compliance wird für eine effektive Erfüllung der PPWR-Verpflichtungen immer wichtiger.
Digitale Systeme können Unternehmen dabei helfen:
- Verpackungsinformationen zentralisieren
- Dokumentation des Lieferanten nachverfolgen
- Workflows für EU-Konformitätserklärungen verwalten
- Daten zur Recyclingfähigkeit überwachen
- Compliance-Unterlagen organisieren
- Erfüllungshilfen für Meldepflichten
- Verbesserung der Rückverfolgbarkeit im gesamten Verpackungsportfolio
Angesichts der zunehmenden Komplexität der Vorschriften werden strukturierte digitale Systeme zu einem der wichtigsten Instrumente für die effiziente Einhaltung der Verpackungsvorschriften.
Die Einhaltung von Verpackungsvorschriften gewinnt strategische Bedeutung
Das PPWR verändert die Sichtweise von Unternehmen auf Verpackungen.
Entscheidungen bezüglich der Verpackung basieren nicht mehr nur auf Kosten, Funktionalität oder Markenimage. Sie wirken sich mittlerweile direkt aus auf:
- Regulatorisches Risiko
- Marktzugang
- Nachhaltigkeitsleistung
- Gebührenstrukturen für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
- Meldepflichten
- Betriebliche Effizienz
Die Verzögerung bei der VerpackDG zeigt, wie schnell sich regulatorische Rahmenbedingungen ändern können.
Unternehmen, die frühzeitig in die Vorbereitung auf Compliance-Anforderungen, Dokumentationssysteme und die Steuerung der Verpackungsgestaltung investieren, werden besser darauf vorbereitet sein, sich anzupassen, wenn weitere Leitlinien und nationale Maßnahmen entwickelt werden.
Wie unterstützt PackIntelX die Vorbereitung auf PPWR?
PackIntelX unterstützt Unternehmen dabei, sich mithilfe strukturierter digitaler Lösungen auf die praktischen Anforderungen der PPWR-Konformität vorzubereiten.
Die Plattform unterstützt Unternehmen bei folgenden Aufgaben:
- Digitalisierung im Bereich Compliance
- Verwaltung von Verpackungsdaten
- Lieferantenkoordination
- Arbeitsabläufe für EU-Konformitätserklärungen
- Nachverfolgung der Einhaltung von Verpackungsvorschriften
- Bewertungen der Recyclingfähigkeit
- Dokumentenmanagement
- Unterstützung bei der aufsichtsrechtlichen Berichterstattung
Da sich die nationalen Umsetzungsrahmen ständig weiterentwickeln, benötigen Unternehmen Systeme, die flexibel und skalierbar bleiben und mit dem übergeordneten PPWR-Rahmen im Einklang stehen.
PackIntelX unterstützt Unternehmen dabei, die Komplexität bei der Einhaltung von Vorschriften zu reduzieren und gleichzeitig die Transparenz, Effizienz und Regulierungsbereitschaft entlang der gesamten Verpackungswertschöpfungskette zu verbessern.
Fazit
Die Verzögerung bei der deutschen VerpackDG verdeutlicht eine wichtige Tatsache für die Verpackungsbranche. Der regulatorische Wandel im Rahmen der PPWR wird nicht immer in ganz Europa perfekt synchron verlaufen.
Auch wenn sich die nationalen Umsetzungsgesetze weiterhin weiterentwickeln, wird die PPWR ab dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gelten.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass die Vorbereitungen nicht aufgeschoben werden dürfen. Solide Strategien zur Einhaltung der Verpackungsvorschriften, strukturierte Dokumentationssysteme, die Koordination mit Lieferanten und die Digitalisierung der Compliance-Prozesse werden zunehmend unverzichtbar, um regulatorische Unsicherheiten effektiv zu bewältigen.
Unternehmen, die sich bereits jetzt darauf vorbereiten, werden besser in der Lage sein, Risiken zu minimieren, ihre betriebliche Effizienz zu steigern und sich sicherer an künftige Verpackungsanforderungen anzupassen.
PackIntelX unterstützt Unternehmen dabei, die Vorbereitung auf die PPWR-Vorschriften in einen strukturierten und skalierbaren Prozess zu verwandeln – durch fachkundige Beratung, praxisorientierte Workshops und digitale Compliance-Lösungen, die auf die Zukunft der Verpackungsvorschriften ausgerichtet sind.
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