In diesem Blogbeitrag erläutern wir, was die EU-Konformitätserklärung gemäß der PPWR bedeutet, wer sie ausstellen muss, welche Angaben sie enthalten sollte und wie sich Hersteller auf die Frist am 12. August 2026 vorbereiten können.
Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) wird derzeit in der gesamten Europäischen Union umgesetzt. Eine neue Vorschrift verändert die Art und Weise, wie die Einhaltung der Verpackungsvorschriften dokumentiert wird. Ab dem 12. August 2026 müssen alle Arten von Verpackungen, die auf dem EU-Markt verkauft werden, mit einer EU-Konformitätserklärung versehen sein. Dabei handelt es sich um eine formelle Erklärung, die belegt, dass die Verpackung der PPWR-Verordnung entspricht. Für jeden Verpackungshersteller oder jede Marke, die in den EU-Markt eintreten möchte, ist es unerlässlich zu verstehen, worum es bei dieser Erklärung geht, wer sie erstellen muss und wie sie zu erstellen ist.
Hier finden Sie eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Ihnen bei der Vorbereitung hilft.
Das Wichtigste in Kürze
- Die EU-Konformitätserklärung ist ein obligatorisches Dokument, das sicherstellt, dass Verpackungen den PPWR-Vorschriften entsprechen, bevor sie auf den EU-Markt gelangen.
- Eine korrekte EU-Deklaration setzt eine direkte Übereinstimmung zwischen Verpackungsdesign, Materialien und gesetzlichen Anforderungen voraus.
- Eine vollständige Konformität mit den EU-Vorschriften kann nur durch eine angemessene technische Dokumentation und rechtzeitige Bewertungen erreicht werden.
- Eine spezialisierte Unterstützung bei der Einhaltung von Vorschriften kann die Dokumentation vereinfachen, Risiken minimieren und die Vorbereitung auf behördliche Anforderungen optimieren.
EU-Konformitätserklärung gemäß PPWR – Kurzer Überblick
| Abschnitt | Wichtige Anforderung | Was dies für Hersteller bedeutet |
| Rechtsgrundlage | Vorgeschrieben gemäß PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) | Verpackungen müssen diese Anforderungen erfüllen, bevor sie in den EU-Markt gelangen |
| Verpflichtend ab | 12. August 2026 | Ohne eine gültige Erklärung dürfen keine Verpackungen auf den EU-Markt gebracht werden |
| Verantwortliche Partei | Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter oder bestimmte Händler | Die Stelle, die Verpackungen auf den EU-Markt bringt, muss die Erklärung ausstellen |
| Erforderlicher Inhalt | Identifikationsnummer, Beschreibung der Verpackung, Angaben zum Hersteller, Haftungserklärung, Rechtsvorschriften, angewandte Normen, Unterschrift | Die Erklärung muss einen klaren Bezug zwischen dem Verpackungsdesign und den Anforderungen der PPWR herstellen |
| Begleitdokumente | Technische Unterlagen einschließlich Konstruktionsspezifikationen, Bewertungen, Testergebnisse, Nachweise der Lieferanten | Müssen aufbewahrt werden (5 Jahre bei Einwegverpackungen, 10 Jahre bei wiederverwendbaren Verpackungen) |
| Sprache und Format | Verfügbar in der vorgeschriebenen Sprache des Mitgliedstaats; digital zugänglich | Müssen bei Inspektionen abrufbar sein |
| Risiko der Nichteinhaltung | Geldbußen, Marktverbote, Ausschluss vom EU-Markt | Fehlende Unterlagen stellen ein regulatorisches Risiko dar, selbst wenn die Verpackung den technischen Standards entspricht |
1. Was ist eine EU-Konformitätserklärung gemäß der PPWR?
Gemäß der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) ist eine „EU-Konformitätserklärung“ ein rechtliches Dokument, das ausgefüllt werden muss. Sie bestätigt, dass eine bestimmte Verpackungsart die geltenden Anforderungen der PPWR in Bezug auf Gestaltung, Recyclingfähigkeit, Minimierung, Wiederverwendung und andere Nachhaltigkeitskriterien erfüllt.
Dieses Dokument ist keine einfache Checkliste. Es handelt sich um eine verbindliche Erklärung des Herstellers oder des Wirtschaftsakteurs, der als „Hersteller“ auftritt, in der bestätigt wird, dass das Verpackungsdesign alle in den Artikeln 5 bis 12 der PPWR festgelegten rechtlichen Kriterien erfüllt.
2. Wer muss die EU-Konformitätserklärung ausstellen?
Die Verpflichtung obliegt in erster Linie dem Verpackungshersteller, d. h. dem Unternehmen, das die Verpackung erstmals in der EU in Verkehr bringt. Die Hersteller müssen eine Konformitätsbewertung durchführen und anschließend die Erklärung ausstellen, bevor sie die Verpackung in der EU in Verkehr bringen.
Wenn Verpackungen aus Ländern außerhalb der EU stammen, können Importeure oder Bevollmächtigte dieser Verpflichtung nachkommen, sofern sie die Anforderungen der PPWR einhalten und die erforderlichen Unterlagen aufbewahren.
Händler, die Verpackungen unter ihrem eigenen Namen verkaufen oder Verpackungen in einer Weise verändern, die sich auf die Einhaltung der Vorschriften auswirkt, können ebenfalls für die Abgabe der Erklärung verantwortlich sein.
3. Ab wann gilt die Pflicht?
Die PPWR trat im Februar 2025 in Kraft, doch die Verpflichtung zur Vorlage einer Konformitätserklärung gilt erst ab dem 12. August 2026 in vollem Umfang. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, Verpackungen in der EU in Verkehr zu bringen, ohne über eine gültige EU-Konformitätserklärung für den jeweiligen Verpackungstyp zu verfügen.
Dies ist Teil eines umfassenderen Zeitplans, der im PPWR festgelegt ist und auch Verpflichtungen hinsichtlich der Kennzeichnung und des Recyclinganteils bis 2030 umfasst.
4. Was muss die EU-Konformitätserklärung enthalten?
Artikel 39 der PPWR besagt, dass in Anhang VIII ein Musterformular enthalten ist, in dem die grundlegenden Angaben aufgeführt sind, die in der Erklärung enthalten sein müssen. Eine genehmigte EU-Konformitätserklärung muss Folgendes enthalten:
- Eindeutige Identifikationsnummer: Eine Referenznummer, die das Dokument mit internen Referenzen, Materialnummern oder Lieferantennummern verknüpft.
- Angaben zur Verpackung: Eine Beschreibung der Verpackung, einschließlich Größe, Materialien und etwaiger wichtiger Bestandteile.
- Angaben zum Hersteller: Name, Anschrift und Kontaktdaten des Herstellers oder seines Bevollmächtigten.
- Verantwortungserklärung: Eine förmliche Erklärung, dass der Hersteller die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der PPWR-Anforderungen übernimmt.
- Verweis auf Rechtsvorschriften: Eine Erklärung, in der die Einhaltung der PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) und aller anderen geltenden EU-Rechtsvorschriften bestätigt wird.
- Entwurfs- und Prüfgrundlage: Verweis auf Normen und technische Spezifikationen, die zum Nachweis der Konformität herangezogen werden.
- Unterschrift, Datum und Ort: Die Erklärung muss von einem befugten Beamten unter Angabe seines Namens, seiner Dienststellung und des Datums unterzeichnet werden.
Diese Punkte stellen sicher, dass das Dokument einen konkreten Verpackungsentwurf eindeutig mit den gesetzlichen Anforderungen verknüpft, die er angeblich erfüllt.
5. Begleitende technische Dokumentation
Die Konformitätserklärung ist nur ein Teil eines umfassenderen Regelwerks zur Einhaltung der Vorschriften. Zusätzlich zur Konformitätserklärung müssen Hersteller auch die folgenden technischen Unterlagen aufbewahren:
- Spezifikationen zum Verpackungsdesign und Angaben zu den Varianten.
- Ergebnisse von Konformitätsbewertungen, wie beispielsweise Berechnungen zur Recyclingfähigkeit oder Validierungen der Wiederverwendbarkeit.
- Als Nachweis dienen begleitende Tests, Studien und Lieferantenunterlagen.
Diese technischen Unterlagen müssen für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden, in der Regel fünf Jahre bei Einwegverpackungen und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Die Marktüberwachungsbehörden müssen auf Anfrage Zugang zu diesen Unterlagen erhalten.
6. Anforderungen an Sprache, Format und Barrierefreiheit
In dem Mitgliedstaat, in dem die Verpackung in Verkehr gebracht wird, muss die EU-Konformitätserklärung in der von diesem Staat vorgeschriebenen Sprache vorliegen. Unternehmen, die Verpackungen in mehreren EU-Ländern verkaufen, erstellen häufig übersetzte Fassungen.
Erklärungen können digital gespeichert werden, müssen jedoch bei behördlichen Kontrollen jederzeit zugänglich und abrufbar sein.
7. Risiken bei Nichteinhaltung
Das Fehlen einer gültigen EU-Konformitätserklärung oder deren mangelnde Pflege kann schwerwiegende Folgen haben. Verpackungen ohne gültige Erklärung können als nicht konform angesehen werden. Dies kann zu Geldstrafen, einem Verbot des Marktzugangs oder zum Ausschluss vom EU-Markt führen.
Selbst wenn die Verpackung alle technischen Anforderungen erfüllt, gehen Unternehmen bei Audits oder Inspektionen ein Risiko ein, wenn die Konformitätsunterlagen fehlen.
8. Wie digitale Tools helfen können
Die Erstellung einer EU-Konformitätserklärung kann komplex sein, da eine Vielzahl von Angaben korrekt ausgefüllt werden muss. Computersoftware kann dabei helfen, den Prozess zu organisieren, indem sie wesentliche Informationen einfügt und die Recyclingfähigkeit überprüft.
Digitale Dokumentationswerkzeuge vereinfachen den Prozess für Hersteller und Lieferanten. Plattformen, die Compliance-Dokumente mit der allgemeinen PPWR-Vorbereitung verbinden, erleichtern zudem die Aktualisierung und Verwaltung von Erklärungen im Laufe der Zeit.
Zusammenfassung
Die EU-Konformitätserklärung gemäß der Verpackungsverordnung (PPWR) ist eine grundlegende Anforderung zur Einhaltung der Vorschriften, die die Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei in der EU verkauften Verpackungen verbessert. Hersteller können bereits weit vor August 2026 strukturierte und überprüfbare Angaben machen, wenn sie die Fristen, Dokumentationsanforderungen und technischen Standards kennen.
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