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PPWR Declaration of Conformity Template: Annex VIII Guide

Vorlage für die PPWR-Konformitätserklärung: Alle 8 obligatorischen Abschnitte gemäß Anhang VIII 

PPWR-Konformitätserklärung: Was Hersteller beachten sollten

Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) wandelt die Einhaltung der Verpackungsvorschriften von einer weit gefassten Umweltverpflichtung in einen strukturierteren, evidenzbasierten Rahmen für die Einhaltung der Vorschriften um.

Für Hersteller, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, gewinnt ein Dokument zunehmend an Bedeutung: die EU-Konformitätserklärung (DoC).

Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Verpackungen den einschlägigen Anforderungen der PPWR entsprechen, bevor diese in Verkehr gebracht werden dürfen. Dazu gehören die Durchführung der entsprechenden Konformitätsbewertung, die Erstellung der erforderlichen technischen Unterlagen und – sofern die Konformität nachgewiesen wurde – die Erstellung einer EU-Konformitätserklärung.

Anhang VIII enthält die Musterstruktur für die Konformitätserklärung für Druckwasserreaktoren (PPWR).

Auf den ersten Blick wirkt Anhang VIII relativ einfach: acht nummerierte Abschnitte sowie Ort, Datum, Name, Funktion und Unterschrift.

In der Praxis erfordert die Erstellung einer aussagekräftigen und fundierten Erklärung jedoch weit mehr, als diese Überschriften einfach in ein Word-Dokument zu kopieren.

Die Angaben in der Erklärung müssen sich auf die Kennzeichnung der Verpackung, die technischen Unterlagen, die Konformitätsbewertung, die geltenden Anforderungen und die entsprechenden Nachweise beziehen.

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Laden Sie die Vorlage für die PPWR-Konformitätserklärung herunter

Anhang VIII PPWR: Aus welchen 8 Abschnitten besteht die EU-Konformitätserklärung?

Anhang VIII enthält die Musterstruktur für die Konformitätserklärung für Druckwasserreaktoren (PPWR).

Die 8 Abschnitte behandeln folgende Themen:

  1. Eindeutige Kennzeichnung der Verpackung
  2. Angaben zum Hersteller und zum Bevollmächtigten
  3. Verantwortungserklärung des Herstellers
  4. Gegenstand der Deklaration und Rückverfolgbarkeit von Verpackungen
  5. Einschlägige Harmonisierungsvorschriften der Union
  6. Harmonisierte Normen, gemeinsame Spezifikationen und technische Spezifikationen
  7. Angaben zur benannten Stelle, sofern zutreffend
  8. Weitere Informationen

Die Erklärung schließt dann mit folgenden Worten:

  • Ausstellungsort und -datum
  • Name
  • Funktion
  • Unterschrift

Schauen wir uns die einzelnen Abschnitte einmal genauer an.

Acht Abschnitte, die im Anhang VIII der Konformitätserklärung für PPWR vorgeschrieben sind, einschließlich der Kennzeichnung der Verpackung und der Normen

1. Eindeutige Kennzeichnung der Verpackung

Was sieht Anhang VIII vor?

Im ersten Abschnitt ist eine eindeutige Kennzeichnung der Verpackung vorgeschrieben.

Dies ist einer der Bereiche, in denen Unternehmen die Bedeutung der Rückverfolgbarkeit häufig unterschätzen.

Das DoC sollte allgemeine Beschreibungen wie die folgenden vermeiden:

„Kunststoffverpackungen.“

Für Unternehmen, die mehrere Verpackungsformate verwalten, dürfte dies keine ausreichende praktische Rückverfolgbarkeit gewährleisten.

Stattdessen sollte die Kennzeichnung die Erklärung mit einer bestimmten Verpackungsart, einem bestimmten Modell, einer bestimmten Produktfamilie oder einer bestimmten Kennung verknüpfen, die im Konformitätssystem des Herstellers verwendet wird.

Welche Informationen können enthalten sein?

Je nach internem System des Herstellers kann die Identifizierung Folgendes umfassen:

  • Verpackungsreferenznummer
  • Verpackungs-Artikelnummer
  • Modellnummer der Verpackung
  • Verpackungsfamilien-ID
  • Technische Spezifikationsnummer
  • Zeichnungsnummer
  • Materialcode
  • Interne Verpackungs-ID
  • Revisionsnummer
  • Chargen- oder Serienkennung, sofern zutreffend

Beispiel

Verpackungs-ID: PKG-PET-500-BTL-001 / Rev. 02

Das wichtigste Prinzip ist die Konsistenz.

Die in der Konformitätserklärung verwendete Kennung sollte auf die technischen Unterlagen und gegebenenfalls auf die in Verkehr gebrachte Verpackung zurückverfolgbar sein.

Praktischer Tipp zur Einhaltung von Vorschriften

Erstellen Sie die DoC-Identifikation nicht jedes Mal manuell.

Ein besserer Ansatz besteht darin, einen kontrollierten Verpackungsstammdatensatz zu führen, aus dem das DoC generiert werden kann.

Dies ist besonders nützlich für Unternehmen, die Hunderte oder Tausende von Verpackungskomponenten verwalten.

2. Angaben zum Hersteller und zum Bevollmächtigten

Im zweiten Abschnitt wird die für die Erklärung verantwortliche juristische Person angegeben.

Anhang VIII schreibt Folgendes vor:

Name und Anschrift des Herstellers

und, sofern zutreffend:

Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers.

Aus diesen Angaben sollte die für die Verpackung verantwortliche juristische Person hervorgehen, und sie sollten in allen behördlichen Unterlagen einheitlich sein.

Bevor Sie die Konformitätserklärung ausstellen, überprüfen Sie Folgendes:

  • Offizieller Firmenname
  • Anschrift des eingetragenen Firmensitzes
  • Land
  • Angaben zum Bevollmächtigten, sofern zutreffend
  • Übereinstimmung mit anderen behördlichen Unterlagen

Ein häufig auftretendes operatives Problem entsteht, wenn Unternehmen in technischen Unterlagen, Verpackungsangaben, Erklärungen und Marktdokumentationen unterschiedliche Versionen ihres Firmennamens verwenden.

Diese Aufzeichnungen sollten so abgestimmt werden, dass sie die Rückverfolgbarkeit im Sinne der Vorschriften gewährleisten.

3. Erklärung zur alleinigen Verantwortung des Herstellers

Abschnitt 3 ist kurz, aber rechtlich bedeutsam.

Anhang VIII enthält die Verantwortlichkeitserklärung des Herstellers:

„Diese Konformitätserklärung wird unter der alleinigen Verantwortung des Herstellers ausgestellt.“

Das ist nicht nur eine einleitende Formulierung.

Der Hersteller sollte die Konformitätserklärung daher nicht als ein Dokument betrachten, mit dem die Verantwortung auf einen Lieferanten, ein Labor oder einen Berater übertragen wird.

Lieferanten können Folgendes bereitstellen:

  • Technische Informationen
  • Materialdaten
  • Begleitunterlagen
  • Testergebnisse

Prüflabore können Prüfberichte ausstellen.

Berater können den Konformitätsbewertungsprozess unterstützen.

Die Konformitätserklärung des Herstellers bleibt jedoch die formelle Erklärung zur Verantwortung für die Konformität der Verpackung.

4. Gegenstand der Erklärung und Rückverfolgbarkeit von Verpackungen

PPWR-Konformitätserklärung mit Angaben zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von PET-Flaschen und flexiblen Beuteln

In diesem Abschnitt wird beschrieben, was die Erklärung konkret umfasst.

Anhang VIII schreibt vor:

Gegenstand der Erklärung – Identifizierung der Verpackung zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit sowie eine Beschreibung der Verpackung.

Dadurch ist diese Erklärung wesentlich aussagekräftiger als eine allgemeine Konformitätserklärung.

Die Beschreibung sollte es einem Dritten ermöglichen, zu erkennen, welche Verpackungen von der Erklärung erfasst werden.

Was sollte die Beschreibung auf der Verpackung enthalten?

Je nach Verpackungsart können folgende Informationen relevant sein:

  • Verpackungsart
  • Klassifizierung als Primär-, Sekundär- oder Transportverpackung
  • Material
  • Aufbau
  • Abmessungen
  • Kapazität
  • Komponenten
  • Abschluss
  • Schichten oder Beschichtungen
  • Bestimmungsgemäßer Gebrauch
  • Anwendungsbereich des Produkts
  • Verpackungsformat

Beispiel: Starre Verpackungen

500-ml-PET-Flasche, bestehend aus einem PET-Flaschenkörper, einem PP-Verschluss und einem Etikett, bestimmt für die Verpackung von Getränken.

Beispiel: Flexible Verpackungen

Mehrschichtiger, flexibler Beutel aus PET/PE-Schichten für die Lebensmittelverpackung, bestehend aus einer bedruckten Außenschicht und einer PE-Siegelschicht.

Der Detaillierungsgrad sollte so hoch sein, dass die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist, ohne dass die Konformitätserklärung zum gesamten technischen Dossier wird.

5. Einschlägige Harmonisierungsvorschriften der Union

Dieser Abschnitt wird oft missverstanden.

Gemäß Anhang VIII ist der Hersteller verpflichtet, die einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union und sonstige Rechtsakte der Union anzugeben, die auf den Gegenstand der Erklärung Anwendung finden.

Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Verpackung oder das verpackte Produkt mehr als einem EU-Rechtsakt unterliegt, der eine EU-Konformitätserklärung vorschreibt.

Gegebenenfalls ermöglicht Artikel 39, dass eine einzige EU-Konformitätserklärung mehrere anwendbare Rechtsakte der Union abdeckt.

Warum ist das wichtig?

Verpackungen können je nach Verwendungszweck mit anderen rechtlichen Rahmenbedingungen in Wechselwirkung treten.

Dazu können Rechtsvorschriften gehören, die folgende Bereiche betreffen:

  • Lebensmittelkontaktmaterialien
  • Medizinprodukte
  • Chemikalien
  • Produktspezifische Anforderungen
  • Sonstige einschlägige Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union

Das DoC sollte daher den tatsächlichen Geltungsbereich der für die Verpackung geltenden Vorschriften widerspiegeln.

Wichtig

Führen Sie nicht einfach jede EU-Verordnung auf, die irgendwo in den Compliance-Unterlagen des Unternehmens erwähnt wird.

Es sollten nur die für die Erklärung relevanten Rechtsvorschriften aufgeführt werden.

6. Harmonisierte Normen, gemeinsame Spezifikationen und technische Spezifikationen

Dieser Abschnitt ist wichtig, da er die Konformitätserklärung mit dem technischen Verfahren verknüpft, mit dem die Konformität nachgewiesen wird.

Anhang VIII schreibt vor, dass auf die geltenden Vorschriften verwiesen werden muss:

  • Harmonisierte Normen
  • Allgemeine Spezifikationen
  • Weitere relevante technische Spezifikationen

Was sollte erfasst werden?

Gegebenenfalls sollte der Hersteller Folgendes dokumentieren:

Norm / Spezifikation:
Bezeichnung oder Fundstelle

Version / Ausgabe:
Gültige Version

Anwendung:
Welche Verpackungsanforderung oder -eigenschaft wird dadurch erfüllt?

Zum Beispiel:

Technische HinweiseAnwendung
Harmonisierte NormEinschlägige Verpackungsvorschriften
Allgemeine SpezifikationGeltende technische Anforderung
Technische SpezifikationPrüf- oder Berechnungsmethode

Warum ist das wichtig?

Eine Aussage wie:

„Die Verpackung entspricht den PPWR-Vorschriften.“

erklärt für sich genommen nicht, wie sich diese Konformität zeigte.

Die Konformitätserklärung sollte daher als Zusammenfassung einer dokumentierten Konformitätsbewertung betrachtet werden und nicht als Ersatz für die Nachweise selbst.

Für Unternehmen, die technische Dokumentationen und Konformitätserklärungen für umfangreiche Verpackungsportfolios verwalten müssen, bieten die PPWR Digital Solutions von PackIntelX einen zentralisierten Ansatz für Verpackungsdaten, Lieferanteninformationen, technische Dokumentationen und Workflows für EU-Konformitätserklärungen.

7. Angaben zur benannten Stelle – sofern zutreffend

Der Wortlaut „sofern zutreffend“ in Anhang VIII ist wichtig.

Abschnitt 7 ist an Bedingungen geknüpft. Das bedeutet nicht, dass jeder Hersteller eine benannte Stelle hinzuziehen oder angeben muss.

Hat eine benannte Stelle an dem entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren mitgewirkt, sollten einschlägige Informationen vorgelegt werden, wie beispielsweise:

  • Name der benannten Stelle
  • Adresse
  • Identifikationsnummer
  • Durchgeführte Maßnahme
  • Informationen zum Zertifikat
  • Ausstellungsdatum des Zertifikats
  • Gültigkeitsdauer oder geltende Bedingungen

Fügen Sie keine benannte Stelle hinzu, sofern dies nicht zutrifft

Ein häufiger Fehler bei Vorlagen für behördliche Unterlagen besteht darin, davon auszugehen, dass jede Konformitätserklärung eine Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle erfordert.

Das muss nicht unbedingt der Fall sein.

Je nach dem anwendbaren Konformitätsbewertungsverfahren hängt es davon ab, ob eine benannte Stelle beteiligt ist.

Daher sollte eine praktische Vorlage Folgendes enthalten:

Benannte Stelle: [Nur ausfüllen, falls zutreffend]

anstatt von jedem Hersteller zu verlangen, sich bei einer Zertifizierungsstelle anzumelden.

8. Weitere Informationen

Der letzte nummerierte Abschnitt lautet:

Weitere Informationen

Dieser Abschnitt bietet Platz für Informationen, die erforderlich sind, um die Erklärung vollständig und aussagekräftig zu gestalten, die sich jedoch nicht nahtlos in die Abschnitte 1–7 einfügen lassen.

Es sollte kein Ort werden, an dem wahllos Compliance-Erklärungen eingefügt werden.

Zu den möglichen Informationen gehören unter anderem:

  • Weitere Konformitätsverweise
  • Einschlägige Einschränkungen oder Bedingungen
  • Spezifische fachliche Qualifikationen
  • Verweise auf Begleitdokumente
  • Angaben, die gemäß einem anderen anwendbaren Rechtsakt der Union erforderlich sind
  • Klärung des Verfahrens zur Konformitätsbewertung

Die Informationen sollten kontrolliert, relevant und nachvollziehbar bleiben.

Der Abschnitt „Signatur“

Im Anschluss an die acht nummerierten Abschnitte sieht Anhang VIII Folgendes vor:

Unterzeichnet für und im Namen von:

Darauf folgt:

  • Ausstellungsort und -datum
  • Name
  • Funktion
  • Unterschrift

Im letzten Abschnitt wird angegeben, wer die Erklärung im Namen des Herstellers unterzeichnet.

Bewährte Verfahren

Beziehen Sie eine befugte Person ein, deren Rolle und Befugnisse im Rahmen des Compliance- oder Qualitätsmanagementprozesses des Unternehmens klar definiert sind.

Bei elektronisch erstellten Erklärungen sollte der Signaturprozess ebenfalls einer angemessenen Dokumentenkontrolle unterliegen.

PPWR-Konformitätserklärung im Vergleich zur technischen Dokumentation

Unterschied zwischen der technischen Dokumentation für PPWR und den Konformitätserklärungen

Diese Unterscheidung ist von entscheidender Bedeutung.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass ein Unternehmen die Dokumentation zur Einhaltung der PPWR-Vorschriften als abgeschlossen betrachtet, sobald es die acht Felder in Anhang VIII ausgefüllt hat.

Das ist nicht der Fall.

Die Konformitätserklärung ist die formelle Erklärung.

Die technischen Unterlagen dienen als Nachweis für diese Erklärung.

Die technische Dokumentation sollte die Bewertung der Konformität der Verpackung mit den geltenden Anforderungen ermöglichen und die entsprechenden Informationen und Nachweise enthalten.

Eine vereinfachte Struktur sieht wie folgt aus:

Technische Dokumentation – Evidenzebene

Beschreibung
der VerpackungKonstruktionsunterlagen
Angaben
zu Materialien und BauteilenAnwendbare PPWR-Anforderungen
Bewertungen
Berechnungen
Prüfberichte
Normen/Spezifikationen
Risikobewertung
Belege

Konformitätserklärung – Ebene der formellen Erklärung

Kennzeichnung
der VerpackungHersteller
Verantwortung
Gegenstand der Erklärung
Anwendbare Rechtsvorschriften
Technische Referenzen
Benannte Stelle (falls zutreffend
) → Weitere Informationen
Unterschrift

Die beiden Ebenen sollten innerhalb des Compliance-Systems des Unternehmens miteinander verknüpft sein.

Für Unternehmen, die diesen Prozess automatisieren möchten, bietet die Lösung „PackIntelX EU Declaration of Conformity“ Unterstützung bei der zentralen Verwaltung von Verpackungsdaten, technischen Nachweisen und Arbeitsabläufen im Zusammenhang mit der EU-Konformitätserklärung.

Abschließende Gedanken: Die PPWR-Konformitätserklärung ist mehr als nur ein Formular mit acht Feldern

Der Weg zur PPWR-Konformität – Darstellung der Dokumentation zur Verpackungsbewertung und des Verfahrens zur Konformitätserklärung

Die PPWR-Konformitätserklärung ist nicht einfach nur ein Formular mit acht Feldern.

Es handelt sich um das formelle Ergebnis eines umfassenderen Konformitätsbewertungsverfahrens.

Anhang VIII gibt den Herstellern zwar den Rahmen vor, doch hängt die Qualität der Erklärung letztendlich davon ab, ob die Angaben:

Genau → Nachvollziehbar → Konsistent → Durch technische Belege gestützt → Auf dem neuesten Stand gehalten

Der zuverlässigste Ansatz ist daher:

Verpackung identifizieren → Die geltenden PPWR-Anforderungen ermitteln → Konformitätsbewertung durchführen → Technische Dokumentation erstellen → Konformitätserklärung gemäß Anhang VIII ausfüllen → Das Dokument unterzeichnen und prüfen → Auf dem neuesten Stand halten

Für Unternehmen, die mehrere Verpackungsformate verwalten, besteht die eigentliche Herausforderung nicht darin, eine Konformitätserklärung zu erstellen.

Die Herausforderung besteht darin, über das gesamte Verpackungsportfolio hinweg eine lückenlose, nachvollziehbare und aktuelle Compliance-Dokumentation zu führen.

Laden Sie die Vorlage für die PPWR-Konformitätserklärung herunter

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